Änderungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform.
Sasera AG (nachfolgend „SASERA“ genannt) behält sich das Recht vor, vor der Lieferung von Produkten Änderungen in Bezug auf die Herstellung vorzunehmen, sofern sie nicht zu einem Preisanstieg führen.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die technischen Spezifikationen in Broschüren und Katalogen von SASERA nicht bindend. Daten in technischen Unterlagen sind nur bindend, wenn in diesem Angebot oder in den jeweiligen technischen Unterlagen ausdrücklich der bindende Charakter dieser Daten festgelegt wird.
Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die Produkte allen am Bestimmungsort geltenden einschlägigen Vorschriften über Lieferung, Installation, Betriebsanforderungen, Produktsicherheit usw. entsprechen. Zur Erfüllung lokaler Anforderungen erforderliche Produktänderungen werden vorbehaltlich der vom Kunden spätestens bei Auftragserteilung gemachten schriftlichen Angaben von SASERA ausgeführt. Solche Änderungen bedürfen ferner der Zustimmung durch SASERA und werden dem Kunden getrennt in Rechnung gestellt. Der Kunde hat SASERA rechtzeitig, spätestens jedoch bei Ankunft der Mitarbeiter von SASERA am Bestimmungsort, alle am Bestimmungsort geltenden Sicherheitsvorschriften mitzuteilen (einschliesslich anwendungsspezifischer Vorschriften), unter anderem die von den zuständigen Behörden oder dem Unternehmen oder der Organisation des Kunden erlassenen Vorschriften in Bezug auf die Sicherheit des Personals und der Ausrüstung des Kunden und/oder der SASERA.
Der Kunde hat SASERA die aufgrund solcher Sicherheitsvorschriften vorzunehmenden Produktänderungen spätestens bei Auftragserteilung mitzuteilen. SASERA kann Garantieleistungen und/oder sonstige Leistungen am Ort der Installation verweigern, wenn die Erfüllung der geltenden Sicherheitsvorschriften nicht gewährleistet werden kann oder keine angemessenen Angaben zu den Sicherheitsvorschriften gemacht werden.
Alle Preise verstehen sich netto ab Werk (Incoterms, neueste Ausgabe) zuzüglich Verpackung, in der im Angebot angegebenen Währung. Die Preise verstehen sich exclusive MWST und allen sonstigen Abgaben auf die von SASERA gelieferten Produkte und/oder erbrachten Dienstleistungen. Alle SASERA entstandenen Steuern und Abgaben sind vom Kunden zu tragen.
Die Lieferung erfolgt gemäss den nach Incoterms (neueste Ausgabe) vereinbarten Bedingungen und binnen der im Angebot angegebenen Frist. SASERA kann die Lieferzeit in angemessener Weise verlängern, sofern sich die für SASERA relevanten Umstände und/oder ihre Lieferanten so ändern, dass die Herstellung, Beförderung oder Aus- oder Einfuhr der Produkte beeinträchtigt wird. Der Kunde kann bei unmittelbaren oder mittelbaren Schäden infolge einer Verzögerung keinen Schadenersatz geltend machen. In einem solchen Falle ist der Kunde nur berechtigt, den Vertrag für ungültig zu erklären, nachdem er SASERA schriftlich eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung gesetzt und SASERA binnen dieser erweiterten Frist aufgrund von Fahrlässigkeit nicht geliefert hat. Vertraglich vereinbarte Schulungszeiträume haben vor dem gewünschten Beginn der ersten Schulung eine entsprechende Vorbereitungszeit zu berücksichtigen.
Lieferung und Lieferzeit können von der Notwendigkeit und/oder dem Erhalt einer Ausfuhrgenehmigung abhängen. Für die Lieferung gewisser Produkte wird zum Zeitpunkt des Exports von der Schweizer Behörde für Exportkontrolle (seco) ein vom Endkunden unterzeichnetes Dokument verlangt.
Es gelten die Zahlungsbedingungen gemäss Angebot.
Der Kunde ist nur dann zu einer Verrechnung eines Abzuges berechtigt, wenn SASERA die Forderung des Kunden schriftlich anerkannt hat.
Service-Verträge beginnen mit der Lieferung des Produkts, sind zum jeweiligen Beginn der Serviceperiode fällig und innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Die Service-Verträge erneuern sich automatisch um die vertraglich abgemachte Periode, sofern diese nicht zwei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wurde.
Werden für einen Service unterschiedliche Servicetypen angeboten, so kann spätestens auf das Ende einer Serviceperiode der Servicetyp gewechselt werden. Dies bedarf einer gegenseitig schriftlich vereinbarten Änderung des Servicetyps.
Bei einer Annullierung des Auftrages bis zehn Tage nach dem Auftragsbestätigungsdatum, sind 5% des Bestellbetrages zu entrichten.
Der Gefahrübergang an den Kunden erfolgt gemäss Incoterms (neueste Ausgabe), die vertraglich vereinbart werden. Verzögert sich der Transport der Produkte aus von SASERA nicht zu vertretenden Gründen oder wird er aus solchen Gründen unmöglich, so ist SASERA berechtigt, die Produkte auf Gefahr des Kunden zu lagern. In diesem Falle geht die Gefahr mit Absendung der Hinterlegungsmitteilung an den Kunden über. Die Produkte bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum von SASERA. Der Kunde verpflichtet sich, SASERA beim Erhalt des Eigentums zu unterstützen, insbesondere hat der Kunde in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung bei der Eintragung ins zuständige Eigentumsvorbehaltsregister mit SASERA zusammenzuarbeiten. Der Kunde hat alle mit dem Eigentumsvorbehalt zusammenhängenden Kosten zu tragen.
Der Kunde haftet für den Transport und hat vor Abschluss des Vertrages Anweisungen zum Transport zu geben. SASERA sind besondere Anforderungen in Bezug auf Versand, Transport und Versicherung rechtzeitig mitzuteilen. Der Kunde hat sich gegen jegliche Risiken zu versichern. SASERA wird für alle zu liefernden Produkte eine besondere Verpackung bereitstellen. Die Verpackung ist getrennt zu berechnen und kann nicht zur Erstattung zurückgesendet werden. Produkte können nur in ihrer Originalverpackung oder einer gleich guten Verpackung an SASERA zurückgesendet werden.
SASERA wird – vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen – gegen Zahlung durch den Kunden weitere Tests wie Abnahmetests im Werk oder vor Ort durchführen. Der Kunde hat das Material und die Verpackung nach dem Eintreffen unverzüglich zu prüfen. Einwände in Bezug auf Verpackung, Versand oder Transport sind vom Kunden gegenüber dem letzten Spediteur und SASERA bei Erhalt der Produkte durch den Kunden unverzüglich geltend zu machen. Der Kunde hat die Produkte und ihre Funktionstüchtigkeit binnen 30 Tagen ab Lieferung zu prüfen. Der Kunde hat SASERA etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die fristgerechte schriftliche Mitteilung der Mängel, so gelten die Produkte und Dienstleistungen, unter anderem die Funktionstüchtigkeit von Hard- und Software, als angenommen; für Mängel, die bei ordnungsgemässer Prüfung der Produkte festgestellt worden wären, ist die Gewährleistung in diesem Falle ausgeschlossen.
SASERA garantiert über einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Lieferung, dass die Produkte keine Material-, Planungs- oder Herstellungsfehler aufweisen. Bei Software-Produkten garantiert SASERA über einen Zeitraum von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung entspricht. Es gelten die detaillierten Garantiebestimmungen in den Nutzungsbedingungen des entsprechenden Produktes. Der Kunde hat SASERA etwaige Mängel schriftlich mitzuteilen. Bei Vorliegen von Mängeln verpflichtet sich SASERA infolge von Material-, Planungs- oder Herstellungsfehlern nachgewiesenermassen unbrauchbare oder schadhafte Produkte oder Teile von Produkten, nach eigenem Ermessen instand zu setzen oder zu ersetzen. Sonstige Massnahmen, insbesondere die Vorenthaltung von Zahlungen oder Forderungen nach Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Vertrag oder Schadenersatz, sind im gesetzlich zugelassenen Umfang ausgeschlossen. Die Produkte unterliegen bestimmten Betriebsbedingungen wie Systemkonfigurationen, Daten, Computer- und Kommunikationssystemen, die mit den Produkten von SASERA zu verwenden sind. SASERA garantiert nicht die Funktionstüchtigkeit der Hard- und Software unter sonstigen Betriebsbedingungen. Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel infolge von üblicher Abnutzung, unsachgemässer Lagerung oder unsachgemässem Betrieb und sonstigen, nicht von SASERA zu vertretenden Gründen. Die Garantie gilt nicht, wenn der Kunde oder ein Dritter die gelieferten Produkte verändert, manipuliert oder instand setzt.
SASERA haftet – ausser bei im Vertrag oder in den zwingenden Vorschriften der geltenden Gesetzgebung ausdrücklich aufgeführten anderslautenden Bestimmungen – nicht für einen dem Käufer oder Dritten als unmittelbare oder mittelbare Folge der Verwendung oder Unmöglichkeit der Verwendung von Produkten von SASERA entstandenen Verlust oder Schaden (einschliesslich Folgeschaden). So haftet SASERA insbesondere nicht für Schäden aus oder im Zusammenhang mit dem Verlust, der Verzerrung, der Verzögerung oder dem Missbrauch von Daten, der Nutzung von verzerrten Daten oder den Auswirkungen von – bei der fortlaufenden (manuellen oder automatischen) Datenverarbeitung – verloren gegangenen, verzerrten oder verzögerten Daten; unabhängig davon, ob diese Daten von Produkten von SASERA verarbeitet werden oder nicht.
Der Kunde hat mit allen nicht öffentlich zugänglichen Informationen in Verbindung mit den Produkten vertraulich umzugehen. Insbesondere darf der Kunde solche Informationen (einschliesslich der Produktdokumentation und der Betriebsanleitungen) nicht an Dritte weitergeben. Der Kunde hat seinen Mitarbeitern, Geschäftspartnern und sonstigen Dritten, die Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten könnten, alle Verschwiegenheitspflichten aufzuerlegen.
Alle gewerblichen Schutzrechte (Patente, Warenzeichen, Gebrauchsmuster, Rechte in Bezug auf das Design und Layout von Halbleiterchips, andere Designrechte usw.) und Urheberrechte hinsichtlich der gelieferten Produkte und der Dokumentation, verbleiben ausschliesslich im Eigentum von SASERA oder ihrer Lizenzgeber. Der Kunde erwirbt durch den Kauf der Produkte keine derartigen Rechte. Dem Kunden wird für die in den gelieferten Produkten installierte oder zusammen mit solchen Produkten ausgelieferten Soft- und Firmware („Entsprechende Hardware“) eine Lizenz gewährt. Sie ist auf die Lebensdauer der entsprechenden Hardware beschränkt und kann nicht auf eine andere Hardware übertragen oder an Dritte abgetreten oder unterlizenziert werden. Darüber hinaus ist die Lizenz auf die Nutzung der Soft- und Firmware in Verbindung mit der Nutzung der Funktionen der entsprechenden Hardware gemäss den Spezifikationen der Produkte beschränkt. Jede andere Nutzung, Änderung, Anpassung und Bedienung durch irgendwelche Massnahmen (wie Dekompilation oder Schaltkreisanalyse) der lizenzierten Soft- und Firmware ist verboten.
Der Kunde verpflichtet sich, die mit den Produkten und Dienstleistungen zusammenhängenden Rechte und Pflichten ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von SASERA nicht an Dritte abzutreten. SASERA kann die Erbringung von Dienstleistungen an Dritte untervergeben.
Erfüllungsort für alle Pflichten der Parteien ist Zug, Schweiz. Für sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und den demgemäss gelieferten Produkten und Dienstleistungen ergebende Rechtsstreitigkeiten sind allein die Gerichte in Zug/Schweiz zuständig. Der Kunde verzichtet in Kenntnis seiner Rechte ausdrücklich auf das Recht, an seinem Gesellschaftssitz oder Wohnort verklagt zu werden. SASERA behält sich jedoch das Recht vor, am Gesellschaftssitz oder Wohnort des Kunden gegen ihn zu klagen. Für den Vertrag gilt das schweizerische materielle Recht. Die UN-Konvention für den internationalen Warenverkehr vom 11. April 1980 gilt nicht.